Durchlauferhitzer-Wissen für Mieter – Wer zahlt wann?
Als Mieter stellt man sich häufig die Frage, wer für die anfallenden Durchlauferhitzer-Kosten aufkommen muss. Oft herrscht Uneinigkeit zwischen Mieter und Vermieter. Die Verantwortlichkeiten zu klären, ist aber gar nicht so schwierig! In diesem Artikel räumen wir mit Irrtümern auf und beantworten die gängigen Fragen rund um das Thema “Durchlauferhitzer - Mieter oder Vermietersache?”
Durchlauferhitzer defekt - Wer zahlt?
Plötzlich ist der Durchlauferhitzer oder Boiler in der Mietwohnung defekt. Aus dem Wasserhahn, aus dem eben noch herrlich warmes Wasser lief, kommt es stattdessen nur noch eiskalt heraus. Nun ist schnelle Abhilfe nötig! Sofort stellt man sich als Mieter die Frage, wer für die Kosten der Reparatur oder den Austausch des kaputten Durchlauferhitzers aufkommt.
Ob der Vermieter oder der Mieter für den Kauf eines neuen Durchlauferhitzers zuständig ist, hängt im Wesentlichen davon ab, ob das Gerät "Gegenstand der Mietsache" ist. Um das herauszufinden, kannst du dich an folgenden Fragen orientieren:
- Hast du den Durchlauferhitzer als Mieter selbst gekauft und anbringen lassen?
- War der Durchlauferhitzer bereits bei Anmietung der Wohnung und deinem Einzug installiert?
- Wurde der Durchlauferhitzer nach deinem Einzug vom Vermieter installiert?
Wenn du den Durchlauferhitzer selbst gekauft hast, ist er kein Gegenstand der Mietwohnung und fällt nicht in den Verantwortungsbereich deines Vermieters. Du musst für die Kosten einer Reparatur oder eines Austauschs deshalb selbst aufkommen und kannst keine Ansprüche an deinen Vermieter stellen.
War der Durchlauferhitzer allerdings bereits bei deinem Einzug installiert oder hat der Vermieter das Gerät nachträglich auf seine Kosten installieren lassen, ist er Teil des Mietobjekts. Dann ist dein Vermieter der Eigentümer des Durchlauferhitzers. Er ist somit verpflichtet, für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Mietsache inklusive des dazugehörigen Durchlauferhitzers zu sorgen und die einwandfreie Funktion sicherzustellen1. Wenn der Durchlauferhitzer defekt ist, muss also der Vermieter den Durchlauferhitzer reparieren oder austauschen lassen und die Kosten hierfür vollständig tragen.
Einen Sonderfall gilt es aber zu beachten:
Tipp
Hebe zur Sicherheit sämtliche Belege auf, die zum Beweis der vertragsgemäß eingehaltenen Wartungsintervalle dienen. Im Falle eines Defekts am Durchlauferhitzer kannst du so belegen, dass dieser nicht auf dich zurückzuführen ist.
Manche Modelle, insbesondere Gas Durchlauferhitzer, müssen regelmäßig gewartet werden. Im Mietvertrag finden sich dann generelle Klauseln über eine durch den Mieter regelmäßig durchzuführende Wartung des Durchlauferhitzers. Diese Wartungsintervalle solltest du unbedingt einhalten!
Wurde der Durchlauferhitzer nicht turnusmäßig überprüft, kann der Vermieter den Grund für den Defekt der nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wartung zuschreiben. Im ungünstigsten Fall musst du dann für den neuen Durchlauferhitzer oder die Reparatur selber aufkommen.
Das solltest du noch wissen:
Der Vermieter ist verpflichtet, die Warmwasserversorgung der Mietwohnung oder des Mietshauses das ganze Jahr, 24 Stunden am Tag, in Betrieb zu halten. Dies gehört, nach Angaben des Deutschen Mieterbundes, zu den vertraglichen Verpflichtungen des Vermieters. Außerdem muss das Wasser mit einer Mindesttemperatur von 40 bis 50 °C zur Verfügung stehen. Sollte die Wassertemperatur weniger als 40 °C betragen oder sogar gar kein warmes Wasser zur Verfügung stehen, spricht man von einem “Wohnungsmangel”. In diesem Fall hast du als Mieter Anspruch auf Abhilfe und kannst bis zur Lösung des Problems sogar die Miete kürzen2.
Durchlauferhitzer Küche – Mieter oder Vermieter?
Anders als bei warmem Wasser zum Duschen, Baden oder Händewaschen, besteht in der Küche kein pauschaler Anspruch auf die Bereitstellung von Warmwasser durch den Vermieter. Ist in der Küche nur ein Kaltwasseranschluss aber kein Warmwasseranschluss vorhanden, muss der Mieter für die Kosten des Durchlauferhitzers selbst aufkommen. Eine Ausnahme besteht, wenn die Bereitstellung von Warmwasser in der Küche als Vermieter-Pflicht im Mietvertrag schriftlich festgehalten wurde.
Ist ein entsprechender Passus im Mietvertrag vorhanden, der dem Mieter die Warmwasserversorgung in der Küche zugesichert hat, so muss der Vermieter für die Kosten der durchgehenden Bereitstellung des Durchlauferhitzers in der Küche aufkommen. Selbiges gilt, wenn der Durchlauferhitzer in der Küche bei Anmietung der Wohnung bereits Teil der Mietsache war oder der Vermieter das Gerät nach deinem Einzug auf seine Kosten eingebaut hat.
Wenn es keine vertragliche Regelung bezüglich des Küchen-Durchlauferhitzers gibt, käme es vor Gericht im Wesentlichen darauf an, ob du als Mieter bei Unterzeichnung des Vertrags davon ausgehen durftest, dass eine Warmwasserversorgung in der Küche zur Ausstattung gehört. Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Deshalb werden vor Gericht auch Aspekte wie das Alter der Wohnung oder des Mietshauses, der allgemeine Zustand und die weitere Ausstattung des Objekts betrachtet.
Eine zweifelsfreie Klärung der Verantwortlichkeiten ist aber meist nur dann möglich, wenn du und dein Vermieter die individuellen Regelungen schriftlich fixieren – am besten direkt im Mietvertrag.
Hohe Stromkosten – Was tun?
Wer bisher noch keinen Durchlauferhitzer in der Wohnung hatte, unterschätzt häufig den damit einhergehenden Stromverbrauch. Oft kommt mit der ersten Jahresabrechnung dann der große Schock: Eine Nachzahlung wird fällig und der künftige monatlichen Abschlag der Stromkosten wird erhöht.
Viele Mieter fragen sich dann, ob der Vermieter nicht eine günstigere Möglichkeit der Warmwasserbereitung zur Verfügung stellen kann oder gar muss. Oder, ob der Vermieter sich andernfalls an den hohen Stromkosten beteiligen sollte.
Diese Fragen lassen sich kurz und knapp mit "Nein" beantworten. Mieter haben hier schlechte Karten. Vermieter sind zwar dazu verpflichtet, die Warmwasserversorgung innerhalb ihres Mietobjektes sicherzustellen, allerdings dürfen sie frei entscheiden welche Art der Warmwasserbereitung zum Einsatz kommen soll. Es ist Sache des Vermieters zu entscheiden, ob dies durch einen teuren Durchlauferhitzer oder eine günstigere Gasheizung geschieht.
Natürlich kannst du deinen Vermieter auf diesen Umstand ansprechen. Gerade wenn der Durchlauferhitzer bereits ein älteres Modell ist. Denn moderne Geräte sind teils deutlich stromsparender als ihre alten Vorgänger. Doch Vorsicht – wenn der Vermieter den Durchlauferhitzer wegen seines Alters und aus Energiespargründen austauscht, handelt es sich um eine Modernisierungsmaßnahme3! Die Folge der Modernisierung ist das Recht des Vermieters zur Erhöhung der Miete. Er darf dir also anschließend die Kosten, die für den Einbau des neuen Durchlauferhitzers angefallen sind, anteilig über die monatliche Miete anrechnen.
Tipp
Falls du oder dein Vermieter einen alten Durchlauferhitzer durch ein modernes energiesparendes Modell austauschen möchtet, raten wir dir, dich über die Fördermöglichkeiten von Durchlauferhitzern zu informieren.
Alternativ kannst du natürlich auch selber einen neuen energiesparenden Durchlauferhitzer oder Boiler kaufen. Das musst du aber vorab mit deinem Vermieter absprechen und seine Einverständnis einholen. Da dir der alte Durchlauferhitzer nicht gehört, darfst du ihn nämlich nicht ohne vorherige Absprache austauschen.
Um Stromkosten einzusparen, ist der Tausch durch einen modernen Durchlauferhitzer häufig die einzige Lösung. Anderen Möglichkeiten zur Bereitstellung von warmem Wasser gehen oft mit baulichen Änderungen an der Wohnung oder dem Haus einher. Da Umbauten meist zu erheblichen Kosten führen, sind Vermieter in der Regel nicht bereit diese zu tragen.
Eine Alternative kann es auch sein, in eine neue Wohnung ohne Durchlauferhitzer zu ziehen. In jedem Falle solltest du immer dann, wenn du beschließt umzuziehen, das Thema „Durchlauferhitzer“ bzw. „Warmwasserbereitung“ von Anfang an in deine Überlegungen mit einbeziehen.
Wenn es also darum geht Stromkosten zu sparen, hast du als Mieter zunächst nur die Möglichkeit, deine Gewohnheiten hin zu einem sparsamem Warmwasserverbrauch zu ändern. Schließlich hängen die Stromkosten, die durch einen Durchlauferhitzer anfallen, maßgeblich von deinem Wasserverbrauch ab. Duscht du täglich länger als zehn Minuten, spülst Geschirr per Hand mit heißem Wasser oder verbrauchst auf anderem Wege überdurchschnittlich viel Warmwasser, können hohe Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung durch deinen Stromanbieter anfallen. Stellst du deine Gewohnheiten um und sparst im Alltag bewusst Wasser, zum Beispiel durch das Halbieren der Duschzeit, kannst du die Stromkosten enorm senken. Trinkwasser an sich ist ein wertvolles gut, Warmwasser erst recht – der sparsame Umgang damit ist grundlegend ratsam, aber insbesondere dann, wenn ein Durchlauferhitzer die Quelle für warmes Wasser in deiner Wohnung oder deinem Haus ist.
Alternativ kannst du deinen Vermieter bitten das Altgeräts gegen einen neuen stromsparenden Durchlauferhitzer zu tauschen. Weise ihn am Besten direkt auf die Fördermöglichkeiten für vollelektronische Durchlauferhitzer hin. Falls dein Vermieter keinen Tausch vornehmen möchte, hast du aber keine weitere Handhabe mehr.
Wartungskosten für Durchlauferhitzer in Nebenkostenabrechnung – Ist die Umlage auf den Mieter erlaubt?
Finden sich in der jährlichen Nebenkostenabrechnung Wartungskosten für den Durchlauferhitzer wieder, so stellst du dir vielleicht die Frage, ob der Vermieter überhaupt berechtigt ist, diese Kosten an dich weiterzureichen. Um dies zu beantworten, ist es notwendig in deinem Mietvertrag nachzulesen, ob eine entsprechende Vereinbarung dazu getroffen wurde.
Sollte der Mietvertrag keine Regelung zur Umlage der Wartungskosten des Durchlauferhitzers enthalten, kann der Vermieter diese Kosten nicht geltend machen. Da der Durchlauferhitzer zur Mietsache gehört, obliegt er der finanziellen Verantwortung des Vermieters.
In folgenden zwei Fällen müssen Mieter die Kosten für die Wartung von Durchlauferhitzern selber tragen:
- Wenn im Mietvertrag vermerkt ist, dass die Wartungskosten als Betriebskosten abgerechnet werden.
- Wenn der Mieter laut Vertrag für die regelmäßige Wartung des Durchlauferhitzers zuständig ist.
Durchlauferhitzer defekt und mein Vermieter reagiert nicht. Was kann ich tun?
Zunächst solltest du prüfen ob dein Vermieter verpflichtet ist, sich um den defekten Durchlauferhitzer zu kümmern. Das ist immer dann der Fall, wenn das Gerät durch den Vermieter oder in dessen Auftrag installiert wurde. Wenn du den Durchlauferhitzer aber eigenständig installiert hast, musst du dich auch um die Beseitigung des Defektes kümmern.
Ist der Durchlauferhitzer vom Vermieter installiert worden, so ist er nach § 535 BGB dazu verpflichtet, die Mietsache in einem "für den Gebrauch geeigneten Zustand" zu erhalten. Dazu gehört, dass du jederzeit warmes Wasser zapfen können musst. Ist das nicht mehr möglich, liegt ein Mangel vor, den dein Vermieter beseitigt muss.
Dazu musst du deinem Vermieter den Mangel zunächst melden und ihn zur Beseitigung auffordern. In erster Linie geschieht dies meist telefonisch, um eine schnelle Lösung herbeizuführen. Der Defekt sollte aber aus Beweisgründen immer auch schriftlich, inklusive Nennung einer angemessenen Frist, gemeldet werden.
Erst wenn der Vermieter auf deine Meldung nicht reagiert, kannst du die Behebung des Defektes selbst in die Hand nehmen. Nach § 536a Abs. 2 BGB kannst du vom Vermieter im Anschluss Ersatz für deine Aufwendungen verlangen. Du darfst dir also die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Durchlauferhitzers vom Vermieter erstatten lassen. Wichtig ist hierbei, dass du lediglich den aufgetretenen Mangel beseitigen darfst. Weitere Modernisierung, die nicht zur Wiederherstellung der Ausgangslage notwendig sind, darfst du nicht durchführen.
Da jeder Fall einzigartig ist und wir dir nur pauschale Antworten darlegen können, empfehlen wir dir, dich an eine unabhängige Beratungsstelle wie den Mieterbund zu wenden, wenn dein Vermieter bei einem kaputten Durchlauferhitzer nicht auf deine Schadensmeldung reagiert. Der Mieterbund unterstützt mit rechtlicher Beratung, bei der Abwicklung des Schriftverkehrs, der korrekten Fristsetzung zur Mängelbehebung und bei der Durchsetzung von Mietminderungen. Du kannst dich außerdem auch von einem Anwalt beraten lassen.
Disclamer: Wir haben die Informationen dieses Artikels sorgfältig recherchiert und zusammengetragen. Für die umfassende Richtigkeit können wir aber keine Garantie übernehmen, da Regelungen und Gesetze ständigen Anpassungen unterliegen. Wenn du dir bezüglich deiner Rechte und Pflichten unsicher bist, wende dich an eine versierte Beratungsstelle wie den Mieterbund oder an einen Anwalt.
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Wir werden deine Frage hier oder in unseren FAQ beantworten. Schau doch in ein paar Tagen noch einmal vorbei.
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[1] Bürgerliches Gesetzbuch § 535, abgerufen am 13.08.2019
[2] Deutscher Mieterbund - Mietrecht Warmwasser, abgerufen am 13.08.2019
[3] Mieterschutzverein Frankfurt am Main e.V. Merkblatt "Mieterhöhung nach Modernisierung", abgerufen am 04.01.2021